Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fröba Grabmale und Natursteine
Mario Hertel & Mario Krysat GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Grabmale Fröba (nachfolgend „wir“) und unseren
Kunden über:
die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Grabmalen, Grabplatten, Einfassungen, Beschriftungen, Grabmal-Gestellen
und Fundamentkonstruktionen (Werkleistungen), sowie den Verkauf von Baustoffen, Natursteinprodukten, Zubehör, Lagerware
und sonstigen Handelswaren (Kaufverträge im Rahmen des Baustoffhandels).
Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss und Vertragsart
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme unseres Angebots oder durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Bei individuell angefertigten Grabmalen handelt es sich um Werkverträge gemäß §§ 631 ff. BGB.
Beim Verkauf von Baustoffen, Lagerware oder sonstiger Handelsware handelt es sich um Kaufverträge gemäß §§ 433 ff. BGB.
Naturstein und Baustoffe sind Natur- bzw. Industrieprodukte. Farbabweichungen, Strukturunterschiede, Poren, Einschlüsse sowie
branchenübliche Maß- und Mengentoleranzen stellen keinen Mangel dar.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlich bestätigten Angebot oder Auftrag.
Bei Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Friedhofsgenehmigungen einzuholen und das Grabfeld zugänglich
vorzubereiten. Beim Baustoffhandel ist der Kunde verpflichtet, die baulichen Voraussetzungen für Anlieferung und Entladung
sicherzustellen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung
ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung hat ohne Skonto,
Rabatt oder sonstige Abzüge zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen
Rechnungsbetrages auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz berechnet. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
5. Lieferung, Teillieferung und Selbstabholung
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Bei vereinbarter Selbstabholung geht die Gefahr mit
Bereitstellung der Ware und Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über.
Wird die Ware geliefert, gilt:
-gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe auf den Kunden über
-gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über (Versendungskauf)
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
6. Entladung und Transport
Die Entladung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Verantwortung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass geeignete Zufahrts- und Entlademöglichkeiten vorhanden sind. Wartezeiten oder zusätzliche
Aufwendungen aufgrund fehlender Voraussetzungen können gesondert berechnet werden.
7. Paletten- und Verpackungsregelungen
Paletten und Transportverpackungen bleiben, sofern als Leihgut gekennzeichnet, unser Eigentum und sind innerhalb angemessener
Frist zurückzugeben. Bei Nicht-Rückgabe behalten wir uns die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes vor.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab.
9. Abnahme bei Werkleistungen
Bei individuell gefertigten Grabmalen ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft keine schriftliche Anzeige wesentlicher Mängel, gilt das
Werk als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10. Gewährleistung
Verbraucher
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe bzw. Abnahme.
Unternehmer
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang.
Unternehmer sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich
schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Keinen Mangel stellen insbesondere dar:
-branchenübliche Maß-, Mengen- und Gewichtstoleranzen
-naturbedingte Eigenschaften von Naturstein
-witterungsbedingte Veränderungen
-Setzungen oder Bodenveränderungen außerhalb unseres Einflussbereiches
11. Rücknahme und Sonderbestellungen
Die Rücknahme von Lagerware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
Sonderbestellungen, nicht lagerübliche Ware sowie individuell zugeschnittene oder angefertigte Produkte sind von der Rückgabe
ausgeschlossen. Bei vereinbarter Rücknahme behalten wir uns die Berechnung einer angemessenen Wiedereinlagerungsgebühr vor.
12. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist
die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht
von 14 Tagen zu.
Das Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei:
-individuell angefertigten Grabmalen
-personalisierten Beschriftungen
-speziell auf Kundenwunsch bestellten Baustoffen
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird zur Verfügung gestellt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.